Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Fotografen (AGB/BFF)
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die
Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgen
ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese
Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge,
sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2. Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht
anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht
anerkannt, wenn der Bildautor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.
Produktionsaufträge
2.1. Kostenvoranschläge
des Bildautors sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur
anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten
Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
2.2. Der
Auftraggeber darf dem Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und
Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von
Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen
Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.3. Muss
bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder
ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Bildautor
bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers einzugehen.
2.4. Der
Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der
Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern
eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
2.5. Mängelrügen
müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der
Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die
Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3.
Produktionshonorar
und Nebenkosten
3.1. Wird
die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes
Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so
erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten
verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2. Der
Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu
erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung
entstehen (z. B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen).
3.3. Das
Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine
Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils
bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines
Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4. Die
zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der
vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
Ulrich Roth, Alte Landstrasse 38,
67374 Hanhofen, Germany
4.
Anforderung
von Archivbildern
4.1. Bilder,
die der Auftraggeber aus dem Archiv des Bildautors anfordert, werden zur
Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur
Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag
zustande, sind sie mit Fristablauf an den Bildautor zurückzugeben.
4.2. Mit
der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte
übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen
Freigabeerklärung des Bildautors.
4.3. Die
Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken,
ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige
Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor –
vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines
Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht
gekommen ist.
4.4. Für
die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr
berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwands bemisst und
mindestens € 30,– beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der
Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der
Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
4.5. Nach
Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1), sowie bei Überschreitung der
Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum
Eingang der Bilder beim Bildautor eine Blockierungsgebühr von € 1,25 pro Tag
und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung
ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine
andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
5.
Nutzungsrechte
5.1. Der
Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten
Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im
Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die
Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
5.2. Die
Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an
Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Bildautors.
5.3. Eine
Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede
Änderung oder Umgestaltung (z. B. Montage, fototechnische Verfremdung,
Kolorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z. B. Veröffentlichung
in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon
ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder
farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche.
5.4. Bei
jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die
Benennung muss beim Bild erfolgen.
6.
Digitale
Bildverarbeitung
6.1. Die
Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Wiedergabe von digitalen Bildern
im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist
nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form
der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
6.2. Bilddaten
dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des
Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in
Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich
sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem
Auftraggeber.
6.3. Bei
der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den
Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch
geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei
jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Träger,
bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe
erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder
identifiziert werden kann.
Ulrich Roth, Alte Landstrasse 38,
67374 Hanhofen, Germany
7.
Schutzrechte
Dritter
7.1. Sofern
nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die
Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst
die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die
Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung
von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem
Auftraggeber.
7.2. Der
Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der
Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine
Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt
werden.
8.
Haftung
und Schadensersatz
8.1. Der
Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die
aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung
resultieren.
8.2. Die
Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für die Rechnung
des Auftraggebers.
8.3. Gehen
Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden Bilder in einem
Zustand zurückgegeben, die eine weitere Verwendung nach den üblichen
Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten.
Der Bildautor ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von
€ 1.000,– für jedes Original und von € 200,– für jedes Duplikat zu verlangen,
sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte
Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs
bleibt dem Bildautor vorbehalten.
8.4. Bei
unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes
– egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist der Bildautor
berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder,
mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens
jedoch € 500,– pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
8.5. Unterbleibt
bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Bildautors (Ziffer 5.4) oder
wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft
(Ziffer 6.3), so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des
vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu
zahlen, mindestens jedoch € 200,– pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt
auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs
vorbehalten.
9.
Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu
zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt keine
Mehrwertsteuer
hinzu.
10. Rechtswirksamkeit,
Statut und Gerichtsstand
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
- Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen
Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt,
wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.
!!*wichtig*!!
Da es sich bei unseren Produkten um individuell hergestellte Ware
handelt, bleibt der §312b unberührt.